EAP Reha
- EAP steht für „erweiterte ambulante Physiotherapie“
- Verordnung erfolgt bei schweren Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates
- Ambulante Durchführung in Wohnortnähe
- Komplextherapie mit Krankengymnastik, physikalischer Therapie und Medizinischer Trainingstherapie
- Dauer: 2 bzw. 4 Wochen
- Kostenträger: Berufsgenossenschaft, Gesetzliche Unfallversicherung, Beihilfe, Private Krankenkasse, Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei
Was ist eine EAP?
Die erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine Reha-Maßnahme mit Fokus auf physiotherapeutischer Behandlung und muskulärem Aufbautraining. Anspruch darauf haben Menschen mit Berufskrankheiten bzw. nach Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit dem Stütz- und Bewegungsapparat. Pro Jahr nehmen rund 30.000 Versicherte an einer EAP teil1.
Was ist das Ziel einer EAP Reha?
Die EAP als ambulante Rehabilitation ist eine Komplextherapie, die sich an Patientinnen und Patienten mit speziellen Verletzungen bzw. Berufskrankheiten richtet. Das Ziel der Maßnahme ist der baldige Wiedereintritt der Arbeitsfähigkeit.
Wann ist eine EAP sinnvoll?
Die EAP Reha wird als Maßnahme vorgeschlagen, wenn schwere Störungen der Körperfunktionen und/oder Einschränkungen bei Teilhabe und Aktivität aufgrund von Verletzungen oder Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates auftreten. Das können zum Beispiel Bewegungseinschränkungen oder Muskelschwäche infolge von Gelenkverletzungen oder Operationen sein, die sich durch andere physikalisch-therapeutische Maßnahmen nicht hinreichend beheben lassen2.
Welche Therapien beinhaltet eine EAP?
Entsprechend der individuellen Befundlage können folgende Therapien eingesetzt werden:
- Medizinische Trainingstherapie (MTT)
- Physiotherapie / Krankengymnastik
- Physikalische Therapie
- Elektrotherapie
- Ergotherapie (mit separater Verordnung)
- Hydro- und Thermotherapie
- Mechanotherapie
Je nach individuellem Bedarf können außerdem Leistungen wie Hilfsmittelversorgung und -beratung, psychologische und soziale Beratung und Betreuung, Patientenschulungen sowie Ernährungs- und Diätberatung hinzukommen.
Wie lange dauert eine erweiterte ambulante Physiotherapie?
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gewährt die Berufsgenossenschaft die Maßnahme zunächst für einen Zeitraum von 2 Wochen. Nach einer gegebenenfalls stattfindenden Kontrolluntersuchung ist eine Verlängerung um 2 Wochen ohne weitere Kostenzusage möglich. In Einzelfällen kann die Therapie danach verlängert werden, hierfür ist eine ärztliche Begründung erforderlich. Alternativ kann eine andere Form der Rehabilitation wie zum Beispiel eine BGSW in Betracht gezogen werden.
Wie beantragt man eine EAP-Reha?
Die erweiterte ambulante Physiotherapie müssen Patientinnen und Patienten nicht selbst beantragen. Sie wird bei Erfüllen der entsprechenden Voraussetzungen von einem D-Arzt oder einem Handchirurgen verordnet. Die Verordnung erfolgt so, dass die ambulante Reha in einer passenden Klinik bzw. einem Reha-Zentrum binnen einer Woche beginnen kann. In Ausnahmefällen ist ein späterer Starttermin möglich.
Wer trägt die Kosten einer erweiterten ambulanten Physiotherapie?
Die Kosten für die MTT, Physiotherapie etc. werden, je nachdem, wie die Patienten versichert sind, von der Berufsgenossenschaft, privaten Krankenversicherungen oder dem Bund getragen.
Wie findet man eine EAP Reha in der Nähe?
Da es sich um eine ambulante Therapie handelt, gibt es in der Regel verschiedene EAP-Einrichtungen bzw. Reha-Kliniken, die diese Form der Rehabilitation wohnortnah anbieten. Sie müssen diverse räumliche, personelle und apparative Voraussetzungen erfüllen. Informationen über geeignete Einrichtungen kann man von D-Ärzten sowie Berufsgenossenschaften erhalten. Die DGUV bietet auf ihrer Webseite eine spezielle Reha-Suche an. Überdies findet man Informationen auf Klinik-Websites.
Was folgt nach der EAP?
Nach Abschluss einer Reha EAP sind Arbeitsfähigkeit und Teilhabe im Idealfall wieder vollständig hergestellt. Anderenfalls kann über alternative Maßnahmen nachgedacht werden. In Frage kommt zum Beispiel eine BGSW oder eine ABMR. Darüber hinaus ist es bei entsprechender ärztlicher Verordnung möglich, Krankengymnastik und Co. als ambulante Therapie weiterzuführen.
Quellenliste
1 DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Landesverbände,https://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/eap/index.jsp (Datum des Zugriffs: 18.01.2024)
2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) „Handlungsanleitung“, Oktober 2023, Berlin, S. 11 f., https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4657 (Datum des Zugriffs: 16.01.2024)