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Medizinische Rehabilitation: Gesundheits- und Funktionsstörungen erfolgreich behandeln

Was ist eine medizinische Rehabilitation und bei welchen Indikationen wird sie bewilligt? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Wer trägt die Reha-Kosten? Was können Sie tun, wenn Ihre Reha-Maßnahme abgelehnt wird? Bei uns erhalten Sie die Antworten und erfahren außerdem, weshalb Sie von einer Rehabilitationsmaßnahme in unserer Rehaklinik nur profitieren können.

Was genau ist eigentlich eine medizinische Rehabilitation?

Klinik am Hellweg: Medizinische RehaEine medizinische Rehabilitation dient in erster Linie dem Erhalt von Gesundheit und Arbeitskraft und soll die Wiedereingliederung des Betroffenen ins Arbeitsleben fördern. Gemäß dem gesetzlichen Grundsatz Reha vor Rente (SGB IX §8, SGB VI § 9) wird sie meist bei schwerwiegenden und chronischen Krankheiten oder Behinderungen bewilligt, welche die betroffenen Menschen ohne eine geeignete Rehabilitationsmaßnahme nicht bewältigen können. Eine Heilbehandlung kann aber auch von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden, die unter starken medizinischen Einschränkungen leiden.

Im Gegensatz zur Anschlussheilbehandlung (AHB) geht der medizinischen Rehabilitation kein chirurgischer Eingriff voraus. Mögliche Rehabilitationsformen sind eine Medizinische Reha auf Antrag (MRA) oder ein Heilverfahren (HV), die sowohl ambulant als auch stationär durchgeführt werden können.

 

Für welche Indikationen eignen sich medizinische Heilverfahren?

Eine medizinische Rehabilitation kann den Gesundungsprozess bei vielen Beschwerden unterstützen und die Erwerbsfähigkeit des Patienten langfristig erhalten. Dazu zählen hauptsächlich konservativ behandelbare Erkrankungen aus den Bereichen Orthopädie, Kardiologie, Gastroenterologie, Neurologie, Onkologie und Dermatologie. Gicht, Arthrosen, Polyarthritis, primäre bzw. sekundäre Muskelleiden und chronische Schmerzen können in einer geeigneten Rehaklinik erfolgreich behandelt werden. Zu den häufigsten Anzeichen einer möglichen Reha-Bedürftigkeit zählen:

  • Krankheitsbedingte familiäre oder berufliche Probleme
  • Wochenlange zusammenhängende Krankschreibungen während eines Kalenderjahrs
  • Fortwährende ärztliche Behandlung wegen einer schweren akuten oder chronischen Erkrankung
  • Besonders belastende Lebensumstände oder traumatische Erlebnisse

 

 

Wie wird der Reha-Antrag für eine MRA oder HV gestellt?

Klinik Am Hellweg: RezeptionEine Heilbehandlung (MRA, HV) muss vom behandelnden Arzt, beispielsweise dem Hausarzt, befürwortet und gemeinsam mit dem Patienten beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Die Zuständigkeit für die Bewilligung unterliegt entweder der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger. Trägt die Deutsche Rentenversicherung die Kosten, müssen vom Versicherten innerhalb der letzten beiden Kalenderjahre vor Antragsstellung mindestens 6 Monate lang Rentenbeiträge entrichtet worden sein. Werden Rehabilitationsleistungen gewährt, kann eine erneute Rehabilitation erst nach 4 Jahren beantragt werden.

Reha abgelehnt, was nun?

Falls die notwendige Reha vom Rehabilitationsträger abgelehnt wird, erhalten Versicherte einen schriftlichen Ablehnungsbescheid, gegen den innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch eingelegt werden kann. Diese von der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Krankenversicherung genannte Frist beträgt normalerweise 4 Wochen und ist auf jeden Fall einzuhalten. Auch wenn keine Frist genannt wird, sollten Versicherte zeitnah mit einem Widerspruch auf die Ablehnung des Antrags reagieren. Wird eine stationäre Rehabilitation abgelehnt, hält der verantwortliche Kostenträger meist ambulante Maßnahmen für ausreichend. Hier sollten die Betroffenen unbedingt den Ablehnungsgrund mit dem Hausarzt besprechen und die Notwendigkeit einer stationären Therapie durch ein ärztliches Attest begründen. Sollte auch dieser Widerspruch abgelehnt werden, bleibt nur noch die Klage beim zuständigen Sozialgericht. Erste Auskünfte und Informationen über die Erfolgschancen eines Gerichtsverfahrens erteilen Fachanwälte für Sozialrecht.

Was ist der Unterschied zwischen einer beruflichen Rehabilitation und einer medizinischen Rehabilitationsmaßnahme?

Im Gegensatz zur Heilbehandlung umfasst die berufliche Rehabilitation keine medizinischen Therapien, sondern Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das Ziel dabei ist die langfristige Erhaltung des Arbeitsplatzes oder die Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes. Diese Leistungen der beruflichen Rehabilitation werden durch unterschiedliche Kostenträger gewährt und sind immer dann erforderlich, wenn der eigentliche Beruf durch Krankheit nicht mehr ausgeübt werden kann oder gefährdet ist. Eine berufliche Reha-Maßnahme kann entweder alleine oder als Ergänzung zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt werden. Im Rahmen der Maßnahme werden u. a. folgende Leistungen gewährt:

  • Berufliche Ausbildung & Weiterbildung
  • Leistungen in einem ausgewiesenen Betrieb für behinderte Menschen
  • Beihilfen zur Gründung eines eigenen Unternehmens
  • Vergünstigungen für Arbeitgeber zur Förderung von Einstellungen

Welche Zuzahlungen sind erforderlich für die medizinische Rehabilitation?

Während Kinder und Jugendliche von der Zuzahlung für eine stationäre Rehabilitation befreit sind, ist nach dem 18. Lebensjahr sowohl beim Rentenbund als auch bei der Krankenversicherung täglich eine Selbstbeteiligung von 10 Euro vorgeschrieben. Die Zuzahlung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, so dass bei geringen Einkünften eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist. Ambulante medizinische Rehabilitationen und berufliche Rehabilitationen sind grundsätzlich vom Eigenanteil befreit. Bei der Deutschen Rentenversicherung beträgt die maximale jährliche Zuzahlungsdauer 42 Tage, bei der Krankenkasse 28 Tage. Geht ein Krankenhausaufenthalt voraus, werden die dort angefallenen Zuzahlungen mit dem Eigenanteil der Rehabilitation verrechnet.

Kann die Klinik für die Rehabilitation selbst gewählt werden?

Wie auch bei einer Anschlussrehabilitation haben Teilnehmer eines stationären oder ambulanten Heilverfahrens die Möglichkeit, die Einrichtung selbst zu wählen. Dieses sogenannte Wunsch und Wahlrecht ist im § 8 des Sozialgesetzbuches IX verankert und gibt vor, dass die gewählte Rehabilitationseinrichtung dem Patientenwunsch entsprechen muss. Im Idealfall sollten sich Reha-Bedürftige vor der Antragsstellung mit der Wahl der passenden Rehaklinik auseinandersetzen und die Wunschklinik bereits im Antrag nennen und begründen. Wichtig dabei ist, dass die Klinik medizinisch geeignet ist und ein Versorgungsvertrag mit dem Rehabilitationsträger vorhanden ist.

 

 

Wer trägt die Reisekosten für die Heilbehandlung?

Die medizinische Rehabilitation gilt als Gesamtpaket, d. h. neben den medizinischen Behandlungen werden auch die Kosten für Verpflegung, Reise und Unterkunft übernommen. Die Fahrtkosten zum Rehazentrum werden sowohl von den gesetzlichen Krankenkassen als auch der Deutschen Rentenversicherung in unterschiedlicher Höhe erstattet. Meist enthalten bereits die Erst-Unterlagen einen Antrag und weitere Informationen zur Reisekostenerstattung.

Muss für die medizinischen Leistungen Urlaub in Anspruch genommen werden?

Heilverfahren wie MRA und HV behandeln hauptsächlich Gesundheits- und Funktionsstörungen und dienen dem Erhalt bzw. der Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit. Sie dürfen nach § 10 des Bundesurlaubsgesetzes nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Ebenso besteht ein Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Sollte dieser bei einer gleichartigen Vorerkrankung bereits ganz oder teilweise verbraucht sein, kann der Reha-Teilnehmer je nach Kostenträger entweder Krankengeld oder Übergangsgeld beantragen, um die existenzielle Versorgung sicherzustellen. Dabei errechnet sich das Krankengeld aus dem vor der Reha erhaltenen Bruttolohn und beträgt 70 % des Bruttogehalts. Das Übergangsgeld der Rentenversicherung wird aus den Rentenbeiträgen des vergangenen Kalenderjahres ermittelt und entspricht 80 % der Einkünfte, die der Versicherte aufgrund seiner Beiträge erhalten hätte.

Medizinische Rehabilitation in der Reha- und Schmerzklinik am Hellweg

Klinik Am Hellweg: SchwimmkursSie leiden bereits seit längerem an einer chronischen Krankheit und sind durch diese beruflich und privat stark eingeschränkt? Sie sind häufig krankgeschrieben und Ihr Arbeitsplatz ist gefährdet? Sie wissen ganz einfach nicht mehr weiter? Eine medizinische Rehabilitation fördert Gesundung und Leistungsfähigkeit, steigert das allgemeine Wohlbefinden und gibt Kraft für den Alltag. Unsere Ärzte und Spezialisten unterstützen Sie stationär und ambulant mit umfangreicher Expertise, hochmodernder Diagnostik und weiterführenden Gesprächen und Schulungen. Unsere Einrichtung verfügt über eine Sonnenterrasse, eine Bibliothek und das behagliche Cafe-Bistro „Hof Frerk“. Auf Anfrage können auch Begleitpersonen mitgebracht werden.

Als orthopädisches Rehabilitationszentrum und Schmerzklinik sind wir spezialisiert auf:

 

Die Ärzte und Therapeuten der Klinik am Hellweg behandeln ganzheitlich und nehmen auch psychische und soziale Belastungen kritisch unter die Lupe, so dass unsere Rehabilitationsmaßnahmen außerordentlich erfolgreich verlaufen. Unsere erfahrenen Ansprechpartner stehen Ihnen gerne für weitere Informationen zur Verfügung.

Inhalte & Maßnahmen des Therapieplans

Aufgabe unserer Leistungen ist es, Patienten der Rehaklinik am Hellweg auf Alltag und Berufsleben vorzubereiten und potenzielle Belastungen weitgehend zu beseitigen. Daher werden alle Therapiepläne individuell erstellt und sorgfältig auf die Belange des jeweiligen Patienten zugeschnitten. Unser umfangreiches Therapieangebot umfasst sowohl aktive als auch passive Therapien:

  • Physikalische Behandlungen (Elektrotherapie, Sole-Sauerstoff Therapie, Kältetherapie, Massagen, medizinische Bäder, Kneipptherapie, Warmpackungen)
  • Ergotherapie (Einzel- und Gruppentherapie)
  • Physiotherapie & medizinische Trainingstherapie (MTT)
  • Ernährungsberatung (Einzelgespräche, Vorträge, Kochkurse)
  • Psychologischer Dienst (Entspannung, Schlaftraining, Stress- und Schmerzbewältigung)
  • Sozialdienst (berufliche Wiedereingliederung, Bewerbungstraining, behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung, u. v. m.)
  • Gesundheitsbildung & Patientenschulungen

Klinik am Hellweg: Medizinische Rehabilitation mit vielen Pluspunkten

30+

Über 30 Jahre Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen

1min

bis zur Fußgängerzone

50m

Vom Kurpark entfernt

Befragungen von Personal und Patienten, interne Prüfungen und die externe Qualitätssicherung der deutschen Rentenversicherung Westfalen: Wir ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern machen für unsere Patienten vieles möglich.

Wir bieten Ihnen

  • Ärzte & Spezialisten mit erstklassiger und langjähriger Expertise
  • Ganzheitliches Therapiekonzept
  • Wirkungsvolle Schmerztherapien
  • Moderne Ausstattung und ein geschmackvolles Ambiente
  • Aufnahme von Begleitpersonen
  • Sonnenterrasse, Bibliothek, 2 Therapiebecken & eigenes Bistro
  • Interessante Freizeitaktivitäten in Bad Sassendorf & Umgebung

Bei Fragen können Sie uns jederzeit unter 02921-501-02 oder auch per E-Mail (info@klinik-hellweg.de) kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!

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