Rehabilitationsmaßnahmen
Eine Rehabilitationsmaßnahme können Sie erhalten, wenn Sie durch Krankheit, Unfall oder Behinderung an der Teilhabe am normalen Leben gehindert werden. Die Rehabilitationsmaßnahme muss geeignet sein, Ihre gesundheitlichen Einschränkungen zu beseitigen, zu mindern, eine Verschlechterung zu verhindern oder die Folgen der Einschränkungen zu mildern. Es geht also darum, mit gezielten Rehabilitationsmaßnahmen eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder Ihnen trotz dauerhafter gesundheitlicher Einschränkungen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. All dies regelt das IX. Sozialgesetzbuch. Sie haben also einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation.
Als Versicherte oder Versicherter der Deutschen Rentenversicherung können Sie alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Rehabilitation stellen, wenn dies medizinisch erforderlich ist. Als Antragstellerin oder Antragsteller müssen Sie im erwerbsfähigen Alter sein, nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sein und bestimmte Versicherungszeiten vorweisen. In dringenden Fällen kann eine Reha aber auch vor Ablauf von vier Jahren bewilligt werden.
Die medizinische Rehabilitation ist auch eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. Dabei muss eine medizinische Notwendigkeit für die Bewilligung bestehen.