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Liebe Patientinnen und Patienten,
aktuell läuft die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW aus. Damit entfallen die letzten, durch das Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
Maskenpflicht
Sie sind ab sofort nicht mehr dazu verpflichtet eine Maske zu tragen. Ihr Besuch muss dies jedoch weiterhin tun (bis zum 07.04.23).
Es ergeht allerdings weiterhin die Empfehlung, insbesondere bei körperlicher Nähe, eine Maske zu tragen.
Testpflicht
Sie werden während ihres Aufenthaltes bei uns nicht mehr getestet, auch nicht bei vorhandenen Symptomen.
Sollte eine Corona-Infektion festgestellt sein, besteht keine Quarantäne-/Isolationspflicht mehr.
Sie können, wenn Sie körperlich dazu in der Lage sind, am Klinikbetrieb und an Ihren Therapien teilnehmen, wobei die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske besteht (Hausrecht).