BG-Verfahren
Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ermöglicht die stationäre Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase u. a. bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen. Eingeleitet wird diese Maßnahme vom sogenannten Durchgangsarzt im Akutkrankenhaus.
Dabei wird eine intensive physiotherapeutische/krankengymnastische Behandlung unter ständiger ärztlicher Leitung mit weiteren Behandlungselementen, insbesondere muskuläres Aufbautraining sowie Ergotherapie kombiniert.
Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationskliniken an der BGSW für Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Hierzu zählt die Klinik am Hellweg. Voraussetzungen zur Teilnahme sind spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen.
Bei Fragen können Sie uns jederzeit unter 02921-501-02 oder auch per E-Mail (info@klinik-hellweg.de) kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!