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Aufnahmeinformationen

 

Klinik Hellweg AufnahmeinformationenDie Klinik am Hellweg ist nach § 111 SGB V zugelassen und arbeitet mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie den Berufsgenossenschaften (BGSW-Verfahren) zusammen. Außerdem sind wir Partner und AHB Klinik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Westfalen und Rheinland. Ebenfalls sind die Aufnahme von beihilfeberechtigten Patienten sowie die Behandlung von Selbstzahlern mit und ohne Chefarztbehandlung möglich. Neben der stationären ist ebenfalls eine ganztägig ambulante (teilstationäre) Rehabilitationsmaßnahme in Form einer Anschlussheilbehandlung oder einer Medizinischen Reha auf Antrag (Heilverfahren) bei allen Kostenträgern (bei entsprechender Kostenzusage) in unserer Klinik möglich!

Unsere Mitarbeiterinnen des Patientenmanagements stehen Ihnen für Fragen und Antworten im Rahmen Ihrer Aufnahme gerne zur Verfügung. Von Ihnen erhalten Sie nach eingegangener Kostenzusage von Ihrer Krankenkasse oder Rentenversicherung in unserer Klinik Ihr persönliches Einladungsschreiben inkl. Aufnahmetermin sowie Informationen zum Anreisetag.

Sie haben noch Fragen zu Ihrer Aufnahme? Kontaktieren Sie uns! Die Kolleginnen des Patientenmanagements helfen Ihnen gerne unter 02921 501-4511 oder -4514 weiter.

Für allgemeine Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter an der Rezeption ebenfalls gerne unter 02921 501-02  zur Verfügung.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Anschlussheilbehandlungen (AHB)
  • Medizinische Rehabilitation (MRA / HV)
  • Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)
  • Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Bei einem Körpergewicht von über 120 kg bitten wir Sie vor Anreise um eine telefonische Rückmeldung. Nur so können wir für Sie eine bestmögliche Unterbringung und Versorgung gewährleisten. Die Hilfsmittel, die Sie für Ihr Körpergewicht benötigen, sind mitzubringen und vor Anreise zu besorgen.

Ab einem Körpergewicht von 160 kg ist eine Aufnahme aus organisatorischen und technischen Gründen nicht möglich.

Anschlussheilbehandlung (AHB)

Im Anschluss einer Operation leitet der Arzt im Krankenhaus eine Anschlussheilbehandlung (AHB), Anschlussrehabilitation (AR) ein. Für die AHB/AR müssen medizinische und sozialrechtliche Voraussetzungen erfüllt werden, über die das Krankenhaus (i. d. R. der Sozialdienst) gerne Auskunft erteilt.

Bei einer AHB kommen Sie direkt nach Ihrem Krankenhausaufenthalt oder bis spätestens 14 Tage nach Entlassung zu uns.

Grundsätzlich bieten wir die AHB stationär und ganztägig ambulant (werktags) an. Der Tagesablauf für Behandlung und Betreuung sind identisch mit der stationären AHB. Sie als Patient übernachten jedoch nicht in der Klinik am Hellweg. Es steht Ihnen ein Ruheraum sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung.

Medizinische Rehabilitation (MRA / HV)

Die Medizinische Reha auf Antrag (MRA) oder Heilverfahren (HV) muss ein Arzt (z. B. Ihr Hausarzt) im Vorfeld befürworten sowie den Antrag gemeinsam mit Ihnen auf diese Vorsorgemaßnahme stellen. Die Rehabilitationsmaßnahme wird beim zuständigen Träger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkasse) beantragt und kann erst nach Vorliegen der Genehmigung angetreten werden. Bei Berufskrankheiten wird diese Maßnahme ggf. von den Berufsgenossenschaften getragen.

Ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen (teilstationär) für Kranken- und Rentenversicherungspatienten sind in den Aufnahmebedingungen identisch mit den stationären Heilverfahren. Der Tagesablauf für Behandlung und Betreuung ist identisch mit dem stationären Heilverfahren, die Patienten übernachten jedoch nicht in der Klinik. Es steht Ihnen ein Ruheraum sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung.

Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ermöglicht die stationäre Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an die Akutphase u. a. bei Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Sie wird zur Optimierung des Rehabilitationserfolgs dann durchgeführt, wenn ambulante Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht ausreichen. Eingeleitet wird diese Maßnahme vom sogenannten Durchgangsarzt im Akutkrankenhaus.

Dabei wird eine intensive physiotherapeutische/krankengymnastische Behandlung unter ständiger ärztlicher Leitung mit weiteren Behandlungselementen, insbesondere muskuläres Aufbautraining sowie Ergotherapie kombiniert.

Die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherungen (DGUV) beteiligen ausschließlich besonders geeignete Rehabilitationskliniken an der BGSW für Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates. Hierzu zählt die Klinik am Hellweg. Voraussetzungen zur Teilnahme sind spezielle personelle, apparative und räumliche Anforderungen.

Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)

Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine Komplex-Therapie, die sich aus Elementen der Physiotherapie, der physikalischen Therapie sowie der Trainingstherapie zusammensetzt. Die Therapien werden in einem individuellen Behandlungsplan zusammengestellt, der speziell auf den Patienten abgestimmt ist. Dabei arbeiten die Therapeuten unter ärztlicher Leitung, es werden insbesondere Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungsapparats nach Unfällen oder Operationen zu behandelt.
Mit der Erweiterten Ambulante Physiotherapie (EAP) stellen die gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine umfassende medizinische Versorgung sicher. Die EAP dient insbesondere der Funktionswiederherstellung oder der Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten.

Die Klinik am Hellweg erfüllt sowohl die hohen personellen sowie infrastrukturellen und apparativen Voraussetzungen, damit spezielle Verletzungen und Berufskrankheiten behandelt werden können.

Therapieverlauf EAP

Die Behandlungseinheiten und deren Dauer sind individuell verschieden, können jedoch bis zu fünf Mal pro Woche stattfinden, wobei diese jeweils bis zu zwei Stunden betragen können.

Antrag

Da die Durchführung der Behandlung genehmigungspflichtig ist, muss vor dem Behandlungsbeginn ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden.

Sie haben bereits eine Verordnung zur EAP von einem Durchgangsarzt des Akutkrankenhauses Ihres Hausarztes oder Handchirurgen erhalten? Dann kontaktieren Sie unsere Mitarbeiterinnen für detaillierte Informationen und Terminabsprache unter 02921 501 4400.

Sie haben Fragen? Wir helfen gerne.

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