Medizinische Rehabilitation (MRA / HV)
Die Medizinische Reha auf Antrag (MRA) oder Heilverfahren (HV) muss ein Arzt (z. B. Ihr Hausarzt) im Vorfeld befürworten sowie den Antrag gemeinsam mit Ihnen auf diese Vorsorgemaßnahme stellen. Die Rehabilitationsmaßnahme wird beim zuständigen Träger (z. B. Rentenversicherung, Krankenkasse) beantragt und kann erst nach Vorliegen der Genehmigung angetreten werden. Bei Berufskrankheiten wird diese Maßnahme ggf. von den Berufsgenossenschaften getragen.
Ganztägig ambulante Rehabilitationsmaßnahmen (teilstationär) für Kranken- und Rentenversicherungspatienten sind in den Aufnahmebedingungen identisch mit den stationären Heilverfahren. Der Tagesablauf für Behandlung und Betreuung ist identisch mit dem stationären Heilverfahren, die Patienten übernachten jedoch nicht in der Klinik. Es steht Ihnen ein Ruheraum sowie Dusch- und Umkleidemöglichkeiten zur Verfügung.