?> Wunsch- und Wahlrecht Reha - Ihr Weg zur Wunschklinik

Wunsch und Wahlrecht
nach Reha

Für den größtmöglichen Erfolg einer Rehabilitation sind verschiedene Faktoren ausschlaggebend: Die medizinisch-therapeutische Behandlung in der Klinik kann genauso wichtig sein wie das persönliche Wohlbefinden des Patienten. Deshalb ist es für Patienten empfehlenswert, bei der Antragstellung vom sogenannten Wunsch- und Wahlrecht Reha Gebrauch zu machen. Dadurch können sie den Ort bzw. die Einrichtung, in der die Rehabilitation stattfindet, mitbestimmen.

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Das Wunsch- und Wahlrecht in Kürze

  • Laut SGB IX § 8 haben Patienten ein Wunsch- und Wahlrecht bei Rehabilitationen.
  • Die Inanspruchnahme des Wahlrechts muss bereits beim Reha-Antrag erfolgen.
  • Der Wunsch muss im Antrag begründet werden.
  • Medizinische und persönliche Gründe können im Antrag ausgeführt werden.
  • Bei unzureichend begründeter Ablehnung ist Widerspruch möglich.

Woran erkennt man die passende Rehaklinik?

Wer von seinem Wahlrecht Gebrauch machen und seine Rehabilitation nicht in einer durch den Kostenträger zugewiesenen Rehaklinik durchführen möchte, sollte sich vorab ausführlich über die zur Wahl stehenden Kliniken informieren. In einem Gespräch mit dem behandelnden Arzt kann dieser anhand einer Klinik-Liste über in Frage kommende Einrichtungen, die zum jeweiligen Krankheits- oder Verletzungsbild passen, informieren.

Außenansicht der Klinik Hellweg

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Bewilligung der Wunsch-Reha zu erhalten?

Damit der Kostenträger dem Wahlrecht Genüge tun und dem Wunsch des Patienten bei der Wahl der Klinik entgegenkommen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.

 

  • Vom Wahlrecht muss bereits beim Reha-Antrag Gebrauch gemacht werden. Es ist nur sehr schwer möglich, Wünsche zu einem späteren Zeitpunkt zu berücksichtigen. Legen Sie dieses Wunschklinik Formular Ihrem Antrag bei.
  • Die im Reha-Antrag angegebene Klinik muss über die entsprechende fachliche Expertise sowie medizinisch-therapeutische Ausrichtung verfügen, damit von einer adäquaten Behandlung ausgegangen werden kann.

Formular downloaden

  • Die Wunsch-Klinik muss einen Versorgungsvertrag mit dem jeweiligen Kostenträger (zum Beispiel gesetzliche Krankenkasse oder Deutsche Rentenversicherung) besitzen. Der Versorgungsvertrag ist die Basis für eine Kostenübernahme und gleichzeitig wichtiges Qualitätsmerkmal für die Leistung der Reha-Klinik.
  • Wichtig sind zudem eine angemessene Erreichbarkeit sowie ein frei verfügbarer Platz. Die Deutsche Rentenversicherung beispielsweise empfiehlt, beim Reha-Antrag direkt zwei Einrichtungen anzugeben: den Favoriten und eine Alternative1.

Tipps und Argumente für Ihre Wunschklinik

Wer seinen Wunsch ausführlich begründet, hat gute Chancen darauf, dass der Kostenträger dem über das Wahlrecht geäußerten Anliegen entgegenkommt. Zwar sind die Träger laut SGB IX verpflichtet, den Patienten mitentscheiden zu lassen, allerdings muss belegt werden, inwiefern die gewünschte Klinik die Kriterien für die Eignung erfüllt. Dabei wird zwischen medizinischen und persönlichen Gründen unterschieden.

Patient im Gespräch mit Ärztin

Wunschklinik abgelehnt: Kann man Widerspruch einlegen?

Trotz entsprechender Argumentation kann es passieren, dass dem Wahlrecht nicht stattgegeben wird und ein Kostenträger den Wunsch für die Reha in einer bestimmten Einrichtung ablehnt. In diesem Fall muss der Träger die Ablehnung begründen. Ist diese Begründung aus Sicht des Patienten unzureichend oder fehlt sie gar gänzlich, können binnen vier Wochen Widerspruch und der Antrag auf Heilstättenänderung eingereicht werden. Damit das Wahlrecht dieses Mal anerkannt wird, sollte dem neuen Antrag eine entsprechende Begründung beigefügt werden, die im Idealfall gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ausgearbeitet wird.

Unser Therapie- und Leistungsangebot

Am Anfang jeder Rehabilitation steht eine umfassende Rehabilitationsdiagnostik. Sie ist der Ausgangspunkt für die Erstellung des Therapieplans, den wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Nach der Reha können Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Physikalische Therapie auf Wunsch gerne ambulant bei uns fortsetzen.

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Ergotherapie

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Quellenliste

1 Deutsche Rentenversicherung, „Wunsch- und Wahlrecht“, https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/wunsch-und-wahlrecht/wunsch-und-wahlrecht-node.html  (Datum des Zugriffs: 19.10.2023)