Kostenträger
Zugelassen für alle Kassen und Kostenträger
Die Klinik am Hellweg ist nach § 111 SGB V zugelassen und arbeitet mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie den Berufsgenossenschaften (BGSW- und ABMR-Verfahren) zusammen. Außerdem sind wir Partner und AHB Klinik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Westfalen und Rheinland. Ebenfalls sind die Aufnahme von beihilfeberechtigten Patienten sowie die Behandlung von Selbstzahlern mit und ohne Chefarztbehandlung möglich. Neben der stationären ist ebenfalls eine ganztägig ambulante (teilstationäre) Rehabilitationsmaßnahme in Form einer Anschlussheilbehandlung oder einer Medizinischen Reha auf Antrag (Heilverfahren) bei allen Kostenträgern (bei entsprechender Kostenzusage) in unserer Klinik möglich!
Qualität & Engagement
30 Jahre Zusammenarbeit mit allen Krankenkassen. Rehabilitation gemäß den Richtlinien der Beihilfeverordnung.


Unser Therapie- und Leistungsangebot
Am Anfang jeder Rehabilitation steht eine umfassende Rehabilitationsdiagnostik. Sie ist der Ausgangspunkt für die Erstellung des Therapieplans, den wir individuell auf Ihre Bedürfnisse abstimmen. Nach der Reha können Sie Physiotherapie, Ergotherapie und Physikalische Therapie auf Wunsch gerne ambulant bei uns fortsetzen.
Sie haben Fragen?
Wir helfen gerne.
Sie benötigen eine Auskunft oder Informationen zum Aufenthalt in unserer Klinik?
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Rückruf-Formular. Unser Team steht Ihnen jederzeit
gerne mit Rat und Tat zur Seite.