Kostenträger
Die Klinik am Hellweg ist nach § 111 SGB V zugelassen und arbeitet mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie den Berufsgenossenschaften (BGSW- und ABMR-Verfahren) zusammen. Außerdem sind wir Partner und AHB Klinik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund, Westfalen und Rheinland. Ebenfalls sind die Aufnahme von beihilfeberechtigten Patienten sowie die Behandlung von Selbstzahlern mit und ohne Chefarztbehandlung möglich. Neben der stationären ist ebenfalls eine ganztägig ambulante (teilstationäre) Rehabilitationsmaßnahme in Form einer Anschlussheilbehandlung oder einer Medizinischen Reha auf Antrag (Heilverfahren) bei allen Kostenträgern (bei entsprechender Kostenzusage) in unserer Klinik möglich!