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BGSW

  • BGSW steht für Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung
  • Form der Rehabilitation bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten 
  • Mittel der Wahl, falls ambulante Maßnahmen nicht ausreichen
  • Wird in speziell qualifizierten Kliniken durchgeführt
  • Kostenübernahme durch DGUV, Dauer liegt regulär bei 4 Wochen

Was ist eine Berufsgenossenschaft-Reha?

Die Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW) ist eine Form der stationären Rehabilitation für versicherte Patientinnen und Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit. Träger der BGSW-Reha ist der jeweils zuständige regionale Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Was ist das Ziel einer Reha nach BG-Unfall?

Die stationäre Reha BG wird unter Berücksichtigung klar definierter Behandlungsziele durchgeführt. Im Fokus steht dabei die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation zur Ermöglichung einer umfassenden Teilhabe1. Hierfür werden in den einzelnen Therapiebereichen wie Physiotherapie und Physikalische Therapie individuelle Ziele gesetzt, z. B. die Wiederherstellung bzw. Verbesserung von Beweglichkeit, der Aufbau von Muskelkraft sowie Schmerzlinderung.

Wann ist eine BGSW Reha sinnvoll?

Eine BGSW ist immer dann sinnvoll, wenn eine ambulante Reha nicht genügt, um die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation nach einem Unfall oder einer Erkrankung sicherzustellen. Durch die intensive Betreuung, die bei der stationären Rehabilitation über die Berufsgenossenschaft möglich ist, können Patientinnen und Patienten sich ganzheitlicher und intensiver auf die körperliche und psychisch-mentale Regeneration konzentrieren.
 

Welche Therapien beinhaltet eine Berufsgenossenschaft-Reha?

Die Therapien und Leistungen bei einer Berufsgenossenschaft-Reha, landläufig als „Berufsgenossenschaft-Kur“ bezeichnet, werden individuell auf die Krankengeschichte und die persönliche Disposition der Patientinnen und Patienten abgestimmt. Mögliche Bereiche, aus denen die Ärzte und Therapeuten der Klinik einen individuellen Therapieplan zusammenstellen können, sind:

  • Physiotherapie/Krankengymnastik
  • Elektrotherapie
  • Hydro- und Thermotherapie
  • Medizinische Trainingstherapie
  • Mechanotherapie
  • Ergotherapie
  • Arbeitsplatzbezogene Aktivitätstrainings
  • Psychosoziale Betreuung
  • Ernährungs- und Diätberatung
  • Sozialberatung
  • Psychologische Betreuung
  • Patientenschulung
  • Hilfsmittelberatung, -gebrauchsschulung und -versorgung

Wie lange dauert eine Reha über BG?

Bei einer muskuloskelettalen Berufskrankheit oder einem Unfall auf der Arbeit genehmigt die Berufsgenossenschaft eine Reha zunächst i. d. R. für einen Zeitraum von 4 Wochen. Anschließend ist eine Verlängerung der Leistung möglich, diese muss jedoch vom Arzt der Klinik, in der die Rehabilitation stattfindet, beantragt und begründet werden. Sollte nach Ablauf der medizinischen Rehabilitation kein erkennbarer Behandlungserfolg vorliegen, wird gegebenenfalls über weitere Maßnahmen entschieden.

Wie beantragt man eine stationäre BG-Reha?

Klinik Am Hellweg: Rezeption

Die Reha der Berufsgenossenschaft müssen Patientinnen und Patienten nach einem Unfall bei der Arbeit bzw. infolge einer Berufskrankheit nicht selbst beantragen. Der Durchgangsarzt (D-Arzt) der Klinik, in welcher die Akutversorgung stattfindet, stellt den medizinischen Bedarf fest und kümmert sich darum, die BG-Reha zu beantragen. Hierfür reicht er den Antrag direkt an den Landesverband der Berufsgenossenschaft weiter, bei der die Patientin bzw. der Patient versichert ist. Sollte die Reha nach BG-Unfall später verlängert werden, reicht der behandelnde Arzt den dafür erforderlichen Antrag bei der gesetzlichen Unfallversicherung ein.

Wer trägt die Kosten einer BGSW?

Patientinnen und Patientin mit beruflich bedingter Erkrankung oder Arbeitsunfall haben Anspruch auf Kostenübernahme der BGSW. Bei bestehendem BG-Reha Anspruch übernimmt der jeweils regional zuständige Landesverband der Berufsgenossenschaft die Kosten für Behandlung, Therapie und stationären Aufenthalt. Anders als bei einer medizinischen Rehabilitation, die von der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse genehmigt wird, ist bei der „Berufsgenossenschaft-Kur“ keine Zuzahlung vorgesehen. 

Wie findet man eine Berufsgenossenschaft-Rehaklinik?

Kliniken, die Leistungen einer Reha BG anbieten, müssen spezifische räumliche, personelle und apparative Voraussetzungen erfüllen. Eine Suche ist direkt über die DGUV möglich. Abgesehen davon verfügen auch die Durchgangsärzte sowie die behandelnden Ärzte der Akutklinik über entsprechende Informationen. Wer möchte, kann sich zudem selbst informieren. Qualifizierte Kliniken sind online zu finden und klären über das entsprechende Behandlungsangebot auf.
 

Was folgt nach der BGSW?

Sollte die BGSW abgeschlossen sein, aber dennoch weiterer Behandlungsbedarf bestehen, gibt es die Möglichkeit, die Folgen einer Berufskrankheit bzw. eines Arbeitsunfalls über weitere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine arbeitsplatzbezogene muskuloskelettale Rehabilitation (ABMR) oder eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP), zu behandeln. 

Quellenliste

1 DGUV SVLFG Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung und Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau „Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW)“, Juli 2016, S. 1, https://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/bgsw_2.pdf (Datum des Zugriffs: 16.01.2024) 

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